Chemnitzer OB: Pflichtangaben über Nebeneinkünfte gefragt

Verdient man als Oberbürgermeister einer sächsischen Großstadt so wenig, dass man dazuverdienen muss? – Die Riege der sozialdemokratischen Stadtherren zeigt, dass man mit seiner Funktion als Bürgermeister so manchen Vorstandsvorsitzenden abhängt.
Gemäß der Kommunalbesoldungsverordnung des Freistaates Sachsen erhält beispielsweise der Leipziger Oberbürgermeister nach Besoldungsgruppe B10 ein Jahresbruttoeinkommen von EUR 192.155,51. Im Falle des Leipziger OB Burkhardt Jung führt er nicht alle Nebeneinkünfte an den Haushalt der Stadt ab. Sondern nur – laut Landesdirektion Sachsen vom 19. Februar 2021 – 13.318,00 EUR von rund 40.000 EUR, die er zu seinem Amt 2019 hinzuverdient hat. „Beträge, die mir persönlich verbleiben, unterliegen selbstverständlich ebenso wie mein Jahresbruttoeinkommen der Einkommensteuerpflicht“, schreibt OB Jung. Die größte Aufwandsentschädigung in Höhe von 9.600 EUR kam vom Ostdeutschen Sparkassenverband, dessen Chef Herr Jung sowieso werden sollte. Aber es kam anders.
Nicht so üppig wie bei Herrn Jung fallen die Nebeneinkünfte der bisherigen Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) aus. Aber: das Rathaus in Chemnitz ist wohl weniger transparent. Denn wir vermissen bis heute die Übersicht für 2018 und 2019. Solche Intransparenz vor den Bundestagswahlen gehört sich einfach nicht. Mal schauen, wie ernst Sven Schulze seine Pflicht zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte nimmt.