Merkel dirigiert Bundesrichter vor AfD-Prozess

„Alles tanzt nach meiner Pfeife“

Am 01. Juli 2021 gab die höchste verfassungsrechtliche Instanz der Bundesrepublik bekannt (Mitteilung 54/2021): „Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König reiste am 30. Juni 2021 zu einem Treffen mit den Mitgliedern der Bundesregierung… Auf Einladung (von) Dr. Angela Merkel fand ein gemeinsames Abendessen im Bundeskanzleramt statt.“ Harbarth war von 2009 bis 2018 CDU-Bundestagsabgeordneter, 2016 bis 2018 Vize der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er hat bei seiner letzten Rede im Bundestag am 30.11.2018 für den Migrationspakt – damit mehr Einwanderung - geworben und gegen die AfD gekeilt.

Merkel lud ausgerechnet jene Verfassungsrichter zu sich zum Abendessen, die wenige Wochen später eine Klage gegen sie verhandeln müssen.

skandalisierte die „Welt“ (Samstag, 10.07.2021).

Reformunwillige Justiz dealt mit den Altparteien

Zwei Klagen der AfD beim Bundesverfassungsgericht gegen die Kanzlerin und ihre Regierung sollen am 21. Juli verhandelt werden. War die Einmischung Merkels während einer Südafrika-Reise in hoheitliche Vorgänge des Freistaats Thüringen (Fall Kemmerich) opportun? Nach dem Tete-a-tete im Bundeskanzleramt sind die Richter befangen. Solcherart Einflussnahme Merkels auf die Justiz würde Otto Normalverbraucher Kopf und Kragen kosten, ein hartes Urteil inklusive.

Wirklich kein „Allmachtsanspruch“ der Altpolitik in Deutschland?

Wie zum Hohn muss es klingen, wenn die (ohn-) mächtigste Frau Deutschlands vor zehn Jahren die Institution Bundesverfassungsgericht mit den Worten heiligte: Es gibt in Deutschland keinen Allmachtsanspruch der Politik. Die Väter des Grundgesetzes hätten den Bundesverfassungsrichtern das Recht vor Macht und wirksame Kontrolle der Macht zugewiesen. Wirklichkeit oder Wunschdenken?