Staatsschutz-Prozess gegen „Antifa“ in Dresden beginnt am 08.09.2021

Staatsschutz-Prozess gegen „Antifa“ in Dresden beginnt am 08.09.2021

Mammutverfahren entlarvt hoffentlich linke Terrorgruppe

Richter rechnet mit dem kalten Engel Lina ab

Sie haben brutal vermeintlich Rechte mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und eine Serie von schwersten Straftaten gegen Leib und Leben begangen, ihre Opfer hilflos liegen lassen: Am 08. September 2021 beginnt am Oberlandesgericht Dresden das Hauptverfahren gegen die linksmilitante Gruppe mit der Leitfigur Lina E. Weitere Angeklagte sind Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. Angesetzt sind etliche Verhandlungstage bis März 2022. Damit will die sächsische Justiz vor den Wahlen demonstrieren, dass auf sie im Kampf gegen den Linksextremismus Verlass ist und anderslautenden Vorurteilen unter der Bevölkerung die Grundlage entziehen. Man beabsichtigt außerdem eine Präventivwirkung, um linksmilitante Fanatiker von Angriffen auf Wahlveranstaltungen des bürgerlichen Spektrums, allen voran die AfD, abzuhalten.

Heiliger Kreuzzug linker Straßengangs

Doch die sächsische Justiz verkennt, dass Politiker der Linkspartei („ehrenwerte“ Abgeordnete) parallel zum Prozess ihre Kampagne „Wir sind alle Linx“ fahren, mit der Lina E. zur „Antifaschistin“ verklärt wird. Solche Linksfunktionäre, die Gewalt gegen Andersdenkende als Heiligen Kreuzzug ihrer Straßengangs absegnen, gehören ebenso auf die Anklagebank. Unterschrieben hat das IQ-Trio Kasek, Nagel, Köditz. Deutschlandweit (und darüber hinaus!) schießen Lina-Gruppen wie Pilze aus dem Boden. Mit einem milden Urteil ist nicht zu rechnen, mit wildgewordenen Racheaktionen linker Chaoten schon eher. Wie sagte doch Bert Brecht: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch!

Aus der Mitteilung der sächsischen Justiz:

„Der Generalbundesanwalt legt den Angeklagten in der mit einigen Modifikationen zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie die damit verbundene Begehung mehrerer gefährlicher Körperverletzungen und einiger begleitenden anderen Straftaten zur Last. … In unterschiedlichen Beteiligungen hätten die Angeklagten als Mitglieder der kriminellen Vereinigung in der Zeit von Oktober 2018 bis Juni 2020 an Überfällen auf Personen mitgewirkt, die sie der rechten Szene zuordneten (vgl. die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts Nr. 25 vom 28.05.2021).“