Erneut Straftäter im Flüchtlingspulk?
Prophylaktisch können wir nicht blindlings Flüchtlinge aus Afghanistan oder anderen Staaten aufnehmen. Dagegen spricht Recht und Gesetz. Wer sagt uns, dass sich nicht unter dem Flüchtlingspulk Menschen befinden, die sich schwerer Verbrechen an ihren Landsleuten schuldig gemacht haben und die sich einem Verfahren entziehen möchten? Würde