FORSA darf Briefwähler schon nach ihrer Stimmabgabe befragen
Ist das keine Wählerbeeinflussung? Laut nicht anfechtbarem Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: B1929/21) in Kassel darf das Meinungsforschungsinstitut FORSA auch Briefwähler nach deren bereits abgegebenen Stimmen befragen.
Gericht: Briefwahl unterliegt nicht dem Veröffentlichungsverbot
Mit diesem am Mittwoch bekannt gewordenen Beschluss wurde