Wahl 2021: Handfeste Beeinflussung, durch die Veröffentlichung von Umfragen aus Briefwahl

Wahl 2021: Handfeste Beeinflussung, durch die Veröffentlichung von Umfragen aus Briefwahl

FORSA darf Briefwähler schon nach ihrer Stimmabgabe befragen

Ist das keine Wählerbeeinflussung? Laut nicht anfechtbarem Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: B1929/21) in Kassel darf das Meinungsforschungsinstitut FORSA auch Briefwähler nach deren bereits abgegebenen Stimmen befragen.

Gericht: Briefwahl unterliegt nicht dem Veröffentlichungsverbot

Mit diesem am Mittwoch bekannt gewordenen Beschluss wurde eine Beschwerde von Bundeswahlleiter Thiel abgewiesen, der durch die Veröffentlichung das Bundeswahlgesetz verletzt sieht. Das hessische Gericht argumentierte, die von Thiel herangezogene Vorschrift beziehe sich nicht auf die Briefwahl. Chef von FORSA ist Manfred Güllner (80), ein bekennendes SPD-Mitglied. https://bit.ly/3i00rsU