Verfassungsschutz konstruiert „ethnische“ Gesinnung
Im Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird einer meiner Facebook-Beiträge aus dem Oktober 2023 zitiert. Dabei wird unterstellt, ich würde eine ethnisch-abstammungsmäßige Vorstellung vom deutschen Volk vertreten, weil ich auf „Remigration“ als Mittel zum Schutz unserer „ethnokulturellen Identität“ verwiesen habe.
Das Gutachten zitiert:
„Illegale Einwanderung führt nicht nur zur Aufweichung unserer deutschen Kultur und Identität, sondern auch zum Ausbluten der Sozialsysteme. […] Ein zentraler Faktor dabei ist und bleibt die sofortige Remigration, um unsere ethnokulturelle Identität zu schützen und zu bewahren.“
Klarstellung:
Diese Aussage zielt nicht auf Abstammung, sondern auf den Schutz einer gewachsenen Kultur, Sprache und Lebensweise, die unsere Gesellschaft prägt. Der Begriff „ethnokulturell“ bezieht sich dabei auf die kulturelle Dimension – nicht auf Blutlinien oder Herkunft.
Ebenso ist der Begriff „Remigration“ nicht neu und rechtlich gedeckt. Er bezeichnet die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht oder ohne Integrationsbereitschaft – im Einklang mit geltendem Recht.
Programmatische Verankerung:
Die Forderung nach Remigration steht nicht im luftleeren Raum, sondern ist Teil eines klar definierten politischen Reformprogramms. Im „10 Punkte für Deutschland“-Programm ist die Beendigung der verheerenden Migrationspolitik als ein zentrales Ziel benannt (Punkt 3). Darin fordern wir:
- effektiven Grenzschutz und konsequente Abschiebung illegaler oder straffällig gewordener Migranten,
- die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen, um Anreize für illegale Migration zu beseitigen,
- und ein Einbürgerungsrecht im deutschen Interesse mit klaren Voraussetzungen.
In diesem Zusammenhang steht auch meine Aussage zur Remigration – als Teil einer umfassenden, legalen und sachlich begründeten Strategie zur Sicherung von Ordnung, sozialem Frieden und kultureller Selbstbestimmung.
Falsche Unterstellungen:
Die Behauptung, hier werde eine „Zersetzung“ des Volkes durch Migration oder ein „abstammungsmäßiges Volksbild“ vertreten, ist eine freie Erfindung. Es handelt sich um einen klassischen Fall von semantischer Verdrehung, um eine migrationskritische Position als verfassungsfeindlich darzustellen.
Kultur und Identität sind schützenswert
Das Gutachten ignoriert dabei, dass Kultur und Identität verfassungsrechtlich geschützte Güter sind. Auch das Grundgesetz spricht vom „deutschen Volk“ und erkennt das Staatsvolk als Grundlage demokratischer Willensbildung an.
Fazit:
Die Kritik des Verfassungsschutzes an dieser Wortwahl offenbart nicht ein Problem bei mir – sondern ein zunehmend autoritäres Staatsverständnis, das abweichende Meinungen als Gefahr einstuft.
Ich werde mich weiterhin für den Schutz unserer Kultur, unserer Werte und unserer Zukunft einsetzen – friedlich, offen und im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.