Teil 4: Correctiv als Quelle? Ein Skandal.

Verfassungsschutz übernimmt fragwürdige Correctiv-Interpretationen

Im aktuellen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird eine Aussage von mir auf der Europaversammlung – „Grenzen zu, Remigration!“ – zum Anlass genommen, mir verfassungsfeindliche Bestrebungen zu unterstellen.

Aufnahme meiner Rede auf die sicher der Verfassungsschutz teilweise bezieht

Interessant ist hierbei weniger der Satz selbst als der Kontext, in den ihn das Gutachten rückt. Denn dieser Kontext stammt nicht aus neutraler Analyse – sondern aus der viel kritisierten Correctiv-Recherche vom Januar 2024.

Die Rolle von Correctiv:

Die Correctiv-Recherche über ein Treffen in Potsdam erweckte den Eindruck, dort seien Vertreibungspläne für deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund geschmiedet worden. Dieser Eindruck wurde später gerichtlich in Frage gestellt: Das Landgericht Berlin II stellte fest, dass Correctiv an zentraler Stelle einen „falschen Eindruck“ erweckt habe.

Und der Verfassungsschutz?

Trotz dieser juristischen Einordnung übernimmt der Verfassungsschutz zentrale Deutungen von Correctiv nahezu eins zu eins – und stellt meine Aussage in einen diffamierenden Kontext. Das Gutachten stützt sich damit auf eine Quelle, deren Glaubwürdigkeit längst offiziell beschädigt ist.

Fazit:

Dass eine staatliche Behörde wie der Verfassungsschutz mit dem Slogan „Im Auftrag der Demokratie“ arbeitet – und dann auf politisch motivierte Recherchen zurückgreift, um Opposition zu diskreditieren –, wirft Fragen auf.

Ich bleibe dabei: Eine differenzierte Migrationspolitik braucht klare Begriffe, rechtsstaatliches Handeln und sachliche Debatten – nicht Unterstellungen und Deutungsmacht aus zweiter Hand.

Diesen Beitrag teilen:

weitere Beiträge