Im aktuellen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz werde ich im Zusammenhang mit meiner Funktion als Vorsitzender des Christen in der Alternative für Deutschland e. V. (ChrAfD) erwähnt.
Dabei bleibt festzuhalten: Das Gutachten enthält an dieser Stelle keinerlei konkrete Vorwürfe gegen mich persönlich, sondern nennt lediglich meine Funktion.
Doch die Darstellung der ChrAfD folgt einem erkennbar politischen Narrativ, das auf die Delegitimierung christlich-konservativer Positionen abzielt. So heißt es etwa:
„Wie bereits im Folgegutachten AfD 2021 festgestellt, sind die Beiträge der ChrAfD inhaltlich außerdem regelmäßig durch islamkritische Positionen geprägt.“
Was hier als „islamkritisch“ bezeichnet wird, ist in Wahrheit ein legitimer Beitrag zur gesellschaftspolitischen Debatte – gedeckt durch Artikel 5 des Grundgesetzes und durch das Recht auf Religionskritik.
Ein Beispiel aus unserer Grundsatzerklärung:
„Vor diesem Hintergrund ist die Auseinandersetzung mit dem Islam in Deutschland von einer Mischung aus Wunschdenken und Naivität geprägt.“
Diese Formulierung ist keine pauschale Diffamierung, sondern eine sachlich begründete Kritik an politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen – nicht am Glauben selbst.
Auch die im Gutachten zitierte Aussage zur Cancel Culture:
„Fast überall in der westlichen Welt macht sich Unmut über die menschen- und religionsfeindliche Unkultur der ‚Wokeness‘ und ‚Cancel Culture‘ breit.“
… ist eine weit verbreitete Analyse, wie sie auch außerhalb der AfD von Intellektuellen, Journalisten und Wissenschaftlern geteilt wird.
Fazit:
Die im Gutachten enthaltenen Passagen zur ChrAfD – und damit auch zu meiner Person – sind ein Paradebeispiel für den Versuch, politisch missliebige Meinungen durch staatliche Stellen zu delegitimieren.
Ich stehe weiterhin zu meiner Überzeugung, dass christliche Werte, Meinungsfreiheit und demokratischer Diskurs untrennbar miteinander verbunden sind. Eine freiheitliche Gesellschaft lebt von Meinungsvielfalt – nicht von Gleichschaltung.