Autor: Ulrich Oehme

  • Ausblick: Demokratie braucht Rückgrat

    Ausblick: Demokratie braucht Rückgrat

    Widerstand ist Pflicht, wenn Mitlaufen zur Norm wird

    Nach sieben Teilen voller Analyse, Widerspruch und Aufklärung ist es Zeit für einen klaren Ausblick. Die zentrale Frage lautet nicht mehr: Wie schützen wir unsere Demokratie? Sondern: Wie holen wir sie zurück?

    Denn die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist kein Verwaltungsakt, kein PR-Projekt des Staates – sie lebt durch Bürger, die den Mut haben, sie zu verteidigen. Nicht abstrakt, sondern konkret: gegen Machtmissbrauch, gegen Meinungseinfalt, gegen staatliche Bevormundung.

    Was das Gutachten offenbart:

    Der Staat will nicht nur beobachten – er will steuern.
    Wenn der Verfassungsschutz beginnt, legitime Meinungen als „Verdachtsmomente“ umzudeuten, ist der Boden rechtsstaatlicher Neutralität längst verlassen.

    🧱 Meinungsfreiheit endet dort, wo sie unbequem wird.
    Immer mehr Menschen schweigen aus Angst vor Konsequenzen. Das ist kein Ausweis stabiler Demokratie, sondern ein Alarmsignal für ihre Aushöhlung.

    🛡 Demokratie braucht Widerstand – gerade von der Opposition.
    Demokratie ist nicht nur das Recht zu regieren, sondern auch das Recht zu widersprechen – laut, klar, ungehorsam. Wer das nicht aushält, will keinen Diskurs, sondern Gehorsam.

    Worauf es jetzt ankommt:

    🗣 1. Meinungsfreiheit gilt überall – nicht nur in reservierten Zonen
    Die Freiheit, seine Meinung zu sagen, darf nicht an bestimmte Orte oder Bedingungen geknüpft sein. Ob am Arbeitsplatz, auf der Straße, im Parlament oder im Netz: Jeder Bürger muss sagen dürfen, was er denkt – ohne Angst vor Repression, Ausgrenzung oder staatlicher Beobachtung.

    2. Den Rechtsstaat gegen politische Einflussnahme verteidigen
    Gleiches Recht für alle – das heißt: keine Gesinnungsjustiz, keine selektive Empörung, keine Strafverfolgung nach ideologischer Wetterlage.

    🗳 3. Dem Bürger die Macht zurückgeben
    Nicht Parteien, nicht Behörden, nicht NGOs sind der Souverän – sondern das Volk. Wer dem Bürger nicht mehr vertraut, verrät das demokratische Prinzip.

    Deutschlands Rolle neu denken:

    Ein souveränes Deutschland darf sich außenpolitisch nicht zum Befehlsempfänger machen – weder gegenüber Washington, Brüssel noch Moskau. Unser Land muss eigene Interessen formulieren, statt fremde Narrative zu übernehmen.

    Unsere Stärke lag nie im blinden Mitmarschieren, sondern im eigenständigen Denken und Handeln. In der Vermittlung, nicht in der Gefolgschaft.

    Wer außenpolitisch den Bückling macht, hat innenpolitisch oft schon kapituliert. Souveränität beginnt nicht an den Grenzen – sie beginnt im Geist.

    Ich werde weiter aufstehen, widersprechen, aufklären – nicht aus Trotz, sondern aus Pflicht.Denn wo die Sprache zensiert wird, stirbt die Freiheit zuerst. Und wo das Wort sich wehrt, beginnt ihre Rückkehr.

  • Teil 7: Stolz auf den Flügel

    Teil 7: Stolz auf den Flügel

    Gegen die Geschichtsfälschung des Verfassungsschutzes

    Im aktuellen Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz wird meine Nähe zum sogenannten „Flügel“ innerhalb der AfD thematisiert – verbunden mit der Unterstellung, daraus lasse sich eine verfassungsfeindliche Gesinnung ableiten.

    Was war der „Flügel“ – und was nicht?
    Der „Flügel“ war keine Organisation im klassischen Sinne: keine Mitgliedsstruktur, keine Gremien, keine formale Aufnahme. Er war eine innerparteiliche Strömung – Ausdruck lebendiger politischer Debatte innerhalb einer pluralistischen Partei. Solche Strömungen sind in demokratischen Parteien weltweit üblich und keineswegs ein Anlass für staatliche Beobachtung.

    Die Behauptung, es habe sich um eine feste „Mitgliedschaft im Flügel“ gehandelt, ist sachlich falsch – und wird offenbar gezielt eingesetzt, um parteiinternes Engagement zu kriminalisieren.

    Wofür der Flügel stand:

    • Für patriotische Werte und nationale Souveränität
    • Für den Schutz von Heimat, Kultur und Identität
    • Für soziale Verantwortung gegenüber den Schwächeren
    • Für echte Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe

    Diese Positionen stehen nicht im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung – im Gegenteil: Sie sollen sie stärken.

    Was der Verfassungsschutz daraus konstruiert:
    Bereits die Teilnahme an Veranstaltungen wie „Ost trifft West“ oder dem Preußenfest wird im Gutachten als Indiz für „rechtsextreme Narrative“ gewertet. Dabei wurden dort Themen wie nationale Einheit, europäische Verantwortung und historische Bildung behandelt – nichts, was außerhalb eines demokratischen Diskurses stehen würde.

    Solche Bewertungen zeigen: Es geht nicht um den Schutz der Demokratie, sondern um die Kontrolle ihrer Kritiker. Der Verfassungsschutz agiert hier nicht als Wächter, sondern als politischer Akteur – „im Namen der Demokratie“, aber auf Kosten ihrer Substanz.

    Ich lasse mir meine politische Haltung nicht durch fragwürdige Etiketten delegitimieren. Wer aus der bloßen Nähe zu einer parteiinternen Strömung Verfassungsfeindlichkeit ableiten will, betreibt keine Gefahrenabwehr – sondern Meinungsregulierung.

    Stolz auf den Flügel zu sein, heißt nicht, gegen die Demokratie zu sein – sondern gegen ihre Aushöhlung durch politische Willkür und institutionelle Machtkonzentration.

  • Teil 6: Geschichte als Mahnung, nicht als Angriff

    Teil 6: Geschichte als Mahnung, nicht als Angriff

    Warum Geschichtsbewusstsein kein Extremismus ist

    Im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz wird ein Videobeitrag von mir zum 17. Juni 1953 – dem Arbeiteraufstand in der DDR – als vermeintlicher Hinweis auf eine verfassungsfeindliche Haltung gewertet.

    In diesem Beitrag habe ich der Opfer des SED-Regimes gedacht, Parallelen zur Gegenwart aufgezeigt und vor gefährlichen gesellschaftlichen Entwicklungen gewarnt.

    Dazu sagte ich unter anderem:

    „Das, was zurzeit bei uns hier so abläuft – in Deutschland, in Europa – ist für mich ein sozioökonomisches, soziosozialistisches Experiment.“

    „Wir haben eine 360-Grad-Wendung gemacht. Wieder erleben wir Planwirtschaft, Verbote, Spaltung der Gesellschaft.“

    Der Vorwurf:
    Der Verfassungsschutz konstruiert aus diesen Aussagen, ich würde die Legitimität des heutigen demokratischen Systems infrage stellen. Das ist nicht nur unzutreffend, sondern eine gezielte Fehlinterpretation.

    Die tatsächliche Aussage:
    Ich warne vor einer Entwicklung, bei der zunehmend ideologisch motivierte Eingriffe des Staates in Wirtschaft, Meinungsfreiheit und Familienleben erfolgen. Genau diese Tendenz widerspricht dem Geist des 17. Juni 1953 – jenem Tag, an dem mutige Bürger gegen staatliche Gängelung und für ihre Freiheit aufstanden.

    DDR-Vergleich mit Augenmaß:
    Der Vergleich mit der DDR ist keine Gleichsetzung, sondern Ausdruck politischer Wachsamkeit. Erinnerungskultur lebt davon, aus der Geschichte zu lernen – nicht davon, sie in Museen zu sperren. Oder, wie es Mark Twain zugeschrieben wird:

    „Die Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich.“

    Wer geschichtliche Parallelen benennt, betreibt keine Hetze – sondern demokratische Aufklärung. Der Versuch, kritisches Geschichtsbewusstsein als Extremismus zu diffamieren, ist ein Angriff auf das Fundament unserer Demokratie: die freie Meinungsäußerung.

  • Teil 5: Kritik am Machtkartell ist Meinungsfreiheit

    Teil 5: Kritik am Machtkartell ist Meinungsfreiheit

    Kritik am Machtmissbrauch ist kein Verfassungsbruch

    Im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz wird mir vorgeworfen, durch einen Videobeitrag über das sogenannte „Altparteien-Kartell“ die Legitimität anderer Parteien infrage zu stellen – und damit verfassungsfeindlich zu handeln.

    Was steckt wirklich hinter dem Begriff?
    Die Bezeichnung „Kartellpartei“ oder „Altparteien-Kartell“ ist eine politische Metapher, die seit Jahrzehnten parteiübergreifend von Oppositionspolitikern verwendet wird. Gemeint ist damit die enge Kooperation etablierter Parteien, durch die echte politische Alternativen und grundlegende Systemkritik systematisch ausgegrenzt werden.

    Ich übe keine Kritik an der Demokratie selbst, sondern an der schleichenden Erosion demokratischer Prinzipien – durch ein Netzwerk aus Regierungsparteien, Teilen des Verfassungsschutzes, einflussreichen Medien und einzelnen Segmenten der Justiz.

    Worum geht es in meinem Beitrag konkret?
    In meinem Video „Das Altparteien-Kartell hat Angst“ thematisiere ich unter anderem:

    • Das Demokratiefördergesetz
    • Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
    • Politisch motivierte Kontokündigungen
    • Die selektive Verfolgung sogenannter rechter Positionen – bei gleichzeitiger Duldung linksextremer Gewalt

    Diese Kritik richtet sich nicht gegen das Grundgesetz, sondern ist ein Appell, seinen Missbrauch zu verhindern. Es geht um konkrete politische Entwicklungen, nicht um demokratiefeindliche Umsturzfantasien.

    Ulbricht-Zitat und DDR-Vergleich:
    Eine Mahnung, keine Gleichsetzung

    Mein Verweis auf das bekannte Zitat von Walter Ulbricht:

    „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben“

    ist als historische Warnung zu verstehen. Wer auf Parallelen zu autoritären Tendenzen hinweist, greift die Demokratie nicht an – er verteidigt sie gegen Aushöhlung und Instrumentalisierung.

    Die Unterstellung, Kritik am politischen Establishment sei per se verfassungsfeindlich, ist ein bedenkliches Signal. Eine lebendige Demokratie lebt vom offenen Diskurs – nicht vom Meinungskonsens.

    Ich stehe zu jeder Zeile meines Beitrags. Denn in einem Land, in dem kritische Stimmen zunehmend an den Rand gedrängt werden, ist klare, unbequeme Sprache kein Risiko – sondern demokratische Pflicht.

  • Teil 4: Correctiv als Quelle? Ein Skandal.

    Teil 4: Correctiv als Quelle? Ein Skandal.

    Verfassungsschutz übernimmt fragwürdige Correctiv-Interpretationen

    Im aktuellen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird eine Aussage von mir auf der Europaversammlung – „Grenzen zu, Remigration!“ – zum Anlass genommen, mir verfassungsfeindliche Bestrebungen zu unterstellen.

    Aufnahme meiner Rede auf die sicher der Verfassungsschutz teilweise bezieht

    Interessant ist hierbei weniger der Satz selbst als der Kontext, in den ihn das Gutachten rückt. Denn dieser Kontext stammt nicht aus neutraler Analyse – sondern aus der viel kritisierten Correctiv-Recherche vom Januar 2024.

    Die Rolle von Correctiv:

    Die Correctiv-Recherche über ein Treffen in Potsdam erweckte den Eindruck, dort seien Vertreibungspläne für deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund geschmiedet worden. Dieser Eindruck wurde später gerichtlich in Frage gestellt: Das Landgericht Berlin II stellte fest, dass Correctiv an zentraler Stelle einen „falschen Eindruck“ erweckt habe.

    Und der Verfassungsschutz?

    Trotz dieser juristischen Einordnung übernimmt der Verfassungsschutz zentrale Deutungen von Correctiv nahezu eins zu eins – und stellt meine Aussage in einen diffamierenden Kontext. Das Gutachten stützt sich damit auf eine Quelle, deren Glaubwürdigkeit längst offiziell beschädigt ist.

    Fazit:

    Dass eine staatliche Behörde wie der Verfassungsschutz mit dem Slogan „Im Auftrag der Demokratie“ arbeitet – und dann auf politisch motivierte Recherchen zurückgreift, um Opposition zu diskreditieren –, wirft Fragen auf.

    Ich bleibe dabei: Eine differenzierte Migrationspolitik braucht klare Begriffe, rechtsstaatliches Handeln und sachliche Debatten – nicht Unterstellungen und Deutungsmacht aus zweiter Hand.

  • Teil 3: Fakten benennen ist kein Rassismus

    Teil 3: Fakten benennen ist kein Rassismus

    Im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz wird mir vorgeworfen, mit einem Facebook-Beitrag vom 14. Mai 2021 eine „fremdenfeindliche“ Haltung vertreten zu haben.

    Der Auslöser:

    Ich thematisierte einen konkreten Kriminalfall – eine Gruppenvergewaltigung in Berlin – bei dem fünf junge Männer mit afrikanischen Wurzeln als mutmaßliche Täter genannt wurden. In meinem Beitrag hieß es:

    „Afro-Gruppenvergewaltigung einer 17-Jährigen – Deutsche Presse schützt Nationalität der Täter. […] ‚Million A. (20) ist Deutsch-Nigerianer. Oluwatobi Az. (20) Deutsch-Sierraleoner. Jermaine G. (20) Deutsch-Togoer. Tita N. (21) Deutsch-Kameruner.‘“

    Der Vorwurf:

    Diese Wortwahl würde laut Verfassungsschutz den Eindruck erwecken, ich würde einen Zusammenhang zwischen Herkunft und Tat konstruieren.

    Die Realität:

    Wer über Kriminalität spricht, muss auch über Muster sprechen dürfen – alles andere ist Realitätsverweigerung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) selbst belegt, dass sich bei bestimmten Delikttypen auffällige Häufungen in bestimmten Gruppen zeigen. Das ist eine statistische Feststellung, keine pauschale Verurteilung.

    Gleichzeitig gilt: Im genannten Fall handelt es sich bei den mutmaßlichen Tätern um deutsche Staatsbürger. In der PKS werden sie folglich als „deutsche Tatverdächtige“ erfasst – ein Detail, das zeigt, wie oberflächlich solche Statistiken sein können, wenn man sie nicht im gesellschaftlichen Kontext liest. Es geht nicht um einen Pass, sondern um soziale Realität.

    Herkunft ist kein Tabu:

    Die Herkunft der Tatverdächtigen war zum Zeitpunkt meines Beitrags längst öffentlich bekannt, etwa durch die BZ. Dass große Teile der Presse dennoch bewusst darauf verzichteten, diese Information zu nennen, ist kein Zufall, sondern Teil eines Problems. Wer gezielt Informationen auslässt, beschädigt das Vertrauen in Medien – gerade dann, wenn sich Muster abzeichnen, die eine offene Diskussion erfordern.

    Fazit:

    Fakten zu benennen ist kein Rassismus – es ist eine Voraussetzung für eine ehrliche Debatte über Integration, Parallelgesellschaften und Sicherheit. Wer das verhindern will, lenkt die Aufmerksamkeit weg vom Verbrechen – und hin zur moralischen Diffamierung all jener, die sich weigern, zu schweigen.

  • Teil 2: „Remigration“ ist rechtlich, nicht rassistisch

    Teil 2: „Remigration“ ist rechtlich, nicht rassistisch

    Verfassungsschutz konstruiert „ethnische“ Gesinnung

    Im Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird einer meiner Facebook-Beiträge aus dem Oktober 2023 zitiert. Dabei wird unterstellt, ich würde eine ethnisch-abstammungsmäßige Vorstellung vom deutschen Volk vertreten, weil ich auf „Remigration“ als Mittel zum Schutz unserer „ethnokulturellen Identität“ verwiesen habe.

    Das Gutachten zitiert:

    „Illegale Einwanderung führt nicht nur zur Aufweichung unserer deutschen Kultur und Identität, sondern auch zum Ausbluten der Sozialsysteme. […] Ein zentraler Faktor dabei ist und bleibt die sofortige Remigration, um unsere ethnokulturelle Identität zu schützen und zu bewahren.“

    Klarstellung:

    Diese Aussage zielt nicht auf Abstammung, sondern auf den Schutz einer gewachsenen Kultur, Sprache und Lebensweise, die unsere Gesellschaft prägt. Der Begriff „ethnokulturell“ bezieht sich dabei auf die kulturelle Dimension – nicht auf Blutlinien oder Herkunft.

    Ebenso ist der Begriff „Remigration“ nicht neu und rechtlich gedeckt. Er bezeichnet die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht oder ohne Integrationsbereitschaft – im Einklang mit geltendem Recht.

    Programmatische Verankerung:

    Die Forderung nach Remigration steht nicht im luftleeren Raum, sondern ist Teil eines klar definierten politischen Reformprogramms. Im 10 Punkte für Deutschland“-Programm ist die Beendigung der verheerenden Migrationspolitik als ein zentrales Ziel benannt (Punkt 3). Darin fordern wir:

    • effektiven Grenzschutz und konsequente Abschiebung illegaler oder straffällig gewordener Migranten,
    • die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen, um Anreize für illegale Migration zu beseitigen,
    • und ein Einbürgerungsrecht im deutschen Interesse mit klaren Voraussetzungen.

    In diesem Zusammenhang steht auch meine Aussage zur Remigration – als Teil einer umfassenden, legalen und sachlich begründeten Strategie zur Sicherung von Ordnung, sozialem Frieden und kultureller Selbstbestimmung.

    Falsche Unterstellungen:

    Die Behauptung, hier werde eine „Zersetzung“ des Volkes durch Migration oder ein „abstammungsmäßiges Volksbild“ vertreten, ist eine freie Erfindung. Es handelt sich um einen klassischen Fall von semantischer Verdrehung, um eine migrationskritische Position als verfassungsfeindlich darzustellen.

    Kultur und Identität sind schützenswert

    Das Gutachten ignoriert dabei, dass Kultur und Identität verfassungsrechtlich geschützte Güter sind. Auch das Grundgesetz spricht vom „deutschen Volk“ und erkennt das Staatsvolk als Grundlage demokratischer Willensbildung an.

    Fazit:

    Die Kritik des Verfassungsschutzes an dieser Wortwahl offenbart nicht ein Problem bei mir – sondern ein zunehmend autoritäres Staatsverständnis, das abweichende Meinungen als Gefahr einstuft.

    Ich werde mich weiterhin für den Schutz unserer Kultur, unserer Werte und unserer Zukunft einsetzen – friedlich, offen und im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

  • Teil 1: Christen in der AfD – Glaube ist kein Extremismus

    Teil 1: Christen in der AfD – Glaube ist kein Extremismus

    Im aktuellen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz werde ich im Zusammenhang mit meiner Funktion als Vorsitzender des Christen in der Alternative für Deutschland e. V. (ChrAfD) erwähnt.

    Dabei bleibt festzuhalten: Das Gutachten enthält an dieser Stelle keinerlei konkrete Vorwürfe gegen mich persönlich, sondern nennt lediglich meine Funktion.

    Doch die Darstellung der ChrAfD folgt einem erkennbar politischen Narrativ, das auf die Delegitimierung christlich-konservativer Positionen abzielt. So heißt es etwa:

    „Wie bereits im Folgegutachten AfD 2021 festgestellt, sind die Beiträge der ChrAfD inhaltlich außerdem regelmäßig durch islamkritische Positionen geprägt.“

    Was hier als „islamkritisch“ bezeichnet wird, ist in Wahrheit ein legitimer Beitrag zur gesellschaftspolitischen Debatte – gedeckt durch Artikel 5 des Grundgesetzes und durch das Recht auf Religionskritik.

    Ein Beispiel aus unserer Grundsatzerklärung:

    „Vor diesem Hintergrund ist die Auseinandersetzung mit dem Islam in Deutschland von einer Mischung aus Wunschdenken und Naivität geprägt.“

    Diese Formulierung ist keine pauschale Diffamierung, sondern eine sachlich begründete Kritik an politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen – nicht am Glauben selbst.

    Auch die im Gutachten zitierte Aussage zur Cancel Culture:

    „Fast überall in der westlichen Welt macht sich Unmut über die menschen- und religionsfeindliche Unkultur der ‚Wokeness‘ und ‚Cancel Culture‘ breit.“

    … ist eine weit verbreitete Analyse, wie sie auch außerhalb der AfD von Intellektuellen, Journalisten und Wissenschaftlern geteilt wird.

    Fazit:

    Die im Gutachten enthaltenen Passagen zur ChrAfD – und damit auch zu meiner Person – sind ein Paradebeispiel für den Versuch, politisch missliebige Meinungen durch staatliche Stellen zu delegitimieren.

    Ich stehe weiterhin zu meiner Überzeugung, dass christliche Werte, Meinungsfreiheit und demokratischer Diskurs untrennbar miteinander verbunden sind. Eine freiheitliche Gesellschaft lebt von Meinungsvielfalt – nicht von Gleichschaltung.

  • Die Wahrheit zum Verfassungsschutz-Gutachten

    Die Wahrheit zum Verfassungsschutz-Gutachten

    Einleitung: Politisch motiviert – nicht objektiv

    Das jüngste Verfassungsschutz-Gutachten gegen die AfD soll der Öffentlichkeit suggerieren, dass sich unsere Partei und einzelne Mitglieder angeblich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

    Verfasst wurde es – ganz offiziell – „im Auftrag der Demokratie“, wie es der Slogan des Bundesamts für Verfassungsschutz verheißt. Doch wer genauer hinschaut, erkennt rasch: Mit „Demokratie“ ist offenbar nicht das pluralistische System gemeint – sondern der Machterhalt jener, die das Innenministerium kontrollieren.

    Tatsächlich handelt es sich um ein Dokument, das unter dem Deckmantel staatlicher Neutralität gezielt abweichende politische Positionen delegitimiert. Ich werde in diesem Gutachten mehrfach namentlich erwähnt – nicht etwa wegen strafrechtlich relevanter Aussagen, sondern oft schlicht aufgrund meiner Zugehörigkeit zur falschen innerparteilichen Strömung oder wegen pointierter gesellschaftspolitischer Analysen.

    Deshalb starte ich diese Artikelserie.

    In den folgenden Teilen zeige ich konkret auf, wie einseitig, politisch gefärbt und in Teilen grotesk überdehnt die Argumentation des Gutachtens ist. Themen sind unter anderem:

    • Mein Engagement bei Christen in der AfD (ChrAfD)
    • Die Debatte um Remigration
    • Die Kritik an Cancel Culture und mediale Doppelmoral
    • Der Umgang mit Correctiv als „Quelle“
    • Und meine frühere Rolle im „Flügel“

    Ziel dieser Serie ist Aufklärung statt Abwertung. Ich lade Sie ein, sich selbst ein Urteil zu bilden – jenseits von Etiketten, Schlagzeilen und staatlich verordneter Deutungshoheit.

  • Syrische Christen in Gefahr

    Syrische Christen in Gefahr

    Ordensschwester warnt vor Eskalation

    Die Lage der Christen in Syrien, im Libanon, ja im gesamten Nahen Osten ist dramatisch. Die islamische HTC-Miliz hat, so kann man sagen, Syrien im Handstreich erobert. Nius berichtet, dass die Islamisten durch den ukrainischen Militärgeheimdienst HUR trainiert und ausgebildet wurden.

    Auch wenn unsere Medien immer von „Rebellen“ sprechen, so ist HTS teilweise eine Abspaltung der Terrororganisation Al-Qaida. Auch wenn die Dschihadisten den Christen noch ihre Religionsausübung gestatten, ist eine Fluchtbewegung schon eingetreten.

    Nicht vergessen ist bei den Christen die Spur der Gräueltaten des Islamischen Staates quer durch Syrien und den Irak. Ich hatte soeben ein Telefonat mit der syrisch-orthodoxen Ordensschwester Hatune Dogan. Sie ist völlig bestürzt, dass Assad das Land verlassen hat. Sie sagte mir: „Ohne Assad sind wir verloren“.

    Ihre Hilfsorganisation „Helfende Hände“ organisiert eine Spendenaktion, um die sich auf der Flucht befindlichen Christen mit warmer Kleidung und Decken zu unterstützen. Auch ich werde Schwester Hatune unterstützen und hoffe auf Euch und Eure Hilfe.

    SPENDENKONTO:
    Sr. Hatune Stiftung,
    Helfende Hände für die Armen e.V.

    IBAN: DE62 4765 0130 0011 1211 42
    BIC-SWIFT: WELADE3LXXX