Teil 6: Geschichte als Mahnung, nicht als Angriff

Warum Geschichtsbewusstsein kein Extremismus ist

Im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz wird ein Videobeitrag von mir zum 17. Juni 1953 – dem Arbeiteraufstand in der DDR – als vermeintlicher Hinweis auf eine verfassungsfeindliche Haltung gewertet.

In diesem Beitrag habe ich der Opfer des SED-Regimes gedacht, Parallelen zur Gegenwart aufgezeigt und vor gefährlichen gesellschaftlichen Entwicklungen gewarnt.

Dazu sagte ich unter anderem:

„Das, was zurzeit bei uns hier so abläuft – in Deutschland, in Europa – ist für mich ein sozioökonomisches, soziosozialistisches Experiment.“

„Wir haben eine 360-Grad-Wendung gemacht. Wieder erleben wir Planwirtschaft, Verbote, Spaltung der Gesellschaft.“

Der Vorwurf:
Der Verfassungsschutz konstruiert aus diesen Aussagen, ich würde die Legitimität des heutigen demokratischen Systems infrage stellen. Das ist nicht nur unzutreffend, sondern eine gezielte Fehlinterpretation.

Die tatsächliche Aussage:
Ich warne vor einer Entwicklung, bei der zunehmend ideologisch motivierte Eingriffe des Staates in Wirtschaft, Meinungsfreiheit und Familienleben erfolgen. Genau diese Tendenz widerspricht dem Geist des 17. Juni 1953 – jenem Tag, an dem mutige Bürger gegen staatliche Gängelung und für ihre Freiheit aufstanden.

DDR-Vergleich mit Augenmaß:
Der Vergleich mit der DDR ist keine Gleichsetzung, sondern Ausdruck politischer Wachsamkeit. Erinnerungskultur lebt davon, aus der Geschichte zu lernen – nicht davon, sie in Museen zu sperren. Oder, wie es Mark Twain zugeschrieben wird:

„Die Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich.“

Wer geschichtliche Parallelen benennt, betreibt keine Hetze – sondern demokratische Aufklärung. Der Versuch, kritisches Geschichtsbewusstsein als Extremismus zu diffamieren, ist ein Angriff auf das Fundament unserer Demokratie: die freie Meinungsäußerung.

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